Modul 3 / Lektion 3 / Finanzamt/IHK, Versicherungen

Finanzamt, IHK, Versicherungen

Mit der Gewerbeanmeldung werden weitere Behörden automatisch über deine Gründung informiert (das Finanzamt, die zuständige Kammer, das Arbeitsamt, die Berufsgenossenschaft, das Statistische Landesamt etc.).
Versicherungen / Beiträge
Für ein Markstand-Business empfehle ich den Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung, diese haftet für dich und auch für Schäden die jemand anderem entstehen. (Zum Beispiel jemand stürzt über dein Stromkabel und verletzt sich).
IHK Beitrag
Mit Beginn der gewerblichen Tätigkeit wird jedes Unternehmen nach dem IHK-Gesetz automatisch IHK-Mitglied, gleichgültig ob es sich um ein großes Unternehmen oder eine unselbstständige Betriebsstätte handelt oder lediglich eine nebenberufliche Tätigkeit ausgeübt wird. Nur reine Handwerksbetriebe sind ausgenommen.
Eine Beitrittserklärung ist nicht erforderlich. Die Gewerbeämter und Amtsgerichte informieren die zuständige IHK über die Gewerbeanmeldung bzw. Eintragung im Handelsregister.

Ein Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft                                                                                    Jeder Unternehmer und jede Unternehmerin ist verpflichtet, sich innerhalb von einer Woche nach Eröffnung des Betriebes bei der BG anzumelden: Online-Anmeldung
Sie unterstützen dich dabei, deinen Beschäftigten einen sicheren Arbeitsplatz zu bieten, Unfälle im Betrieb zu verhüten und Berufskrankheiten vorzubeugen.
Siehe bitte auch hierzu die Info im Anhang.
Mit meinem Schmuckstand gehöre ich zur Berufsgenossenschaft BGETM.
Dein Krankenversicherungsschutz ist vor Beginn deiner selbstständigen Tätigkeit zu klären oder ob du eventuell in deiner Familie mitversichert bist.
Beantragung einer Steuernummer beim Finanzamt
Jeder Betrieb muss beim Finanzamt gemeldet sein. Das Finanzamt erteilt dir eine Steuernummer und ermittelt mit Hilfe eines Fragebogens Werte zu deinen zukünftigen Umsätzen und Gewinnen; auf der Basis deiner Schätzungen werden Deine Steuervorauszahlungen berechnet. Bist du nicht sicher, ob du zu den Freien Berufen zählst oder ein Gewerbe anmelden musst, kannst du auch direkt beim Finanzamt Auskunft erhalten.
Handelt es sich bei deinem Markstand-Business um ein Nebengewerbe, empfiehlt es sich - je nach Arbeitsvertrag - zusätzlich, sich vorab beim Arbeitgeber zu erkundigen.

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